Testament Junggeselle

!!!Handschriftlich!!!

Mein letzter Wille

Ich, Robert Liebling,
wohnhaft in Immermannstraße 1 in Düsseldorf,

setze meine Nachbarin (1) Frau Sabine Müller,
wohnhaft in der Immermannstraße 1,

als meine alleinige Erbin ein.

Ersatzerbin soll ihre Tochte Luise sein.

Ich mache meiner Erbin zur Auflage (2) ,dass sie meine Grabstelle auf dem Südfriedhof von Düsseldorf mit einem Gedenkstein versieht und die Grabstätte zwanzig Jahre in Ordnung hält.Als meinen Testamentsvollstrecker (3) setzte ich

Erich Gutmensch,
Drakestraße 1 in Düsseldorf ein.
Düsseldorf, 29. Juli 2004-07-30

Unterzeichnet bei Notar Ehrlich.(4)


(1) Erben kann jeder, wenn er dazu bestimmt wird. Völlig frei vererben können Alleinstehende, wenn es keine Pflichterben gibt. Es empfiehlt sich, dem Erben eine Abschrift (keine Kopie) zu geben, damit er Bescheid weiß. Diese muss wie das Original sein, damit sie gültig ist.

(2)(3) Auflagen an Erben sind ohne weiteres möglich. Damit sie auch eingehalten werden, könnte ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden. Anweisungen zur Beerdigung sind im Testament unzwecknäßig. Experten empfehlen ein gesondertes Schreiben.

(4)Notarielle Testamente sind sicher, weil ein Experte bei der Abfassung hilft. Aber auch teurer als eigenhändige - die Kosten hängen vom Nachlasswert ab. Sie fallen bei Änderungen erneut an. Ausweg: Einmal zum Notar, später nur handschriftliche Ergänzungen.


Ehegattentestament

!!!Handschriftlich!!!

Unser Testament

Wir, Robert und Elise Liebling, setzen uns gegenseitig zu Erben ein. (1)

Der überlebende Ehegatte (2) ist hinsichtlich letztwilliger Verfügungen frei.

Wir setzen für den Fall unseres gleichzeitigen Todes unseren Neffen Horst Brause, Tierheimstraße 15 in Köln ein.

Sollte ein Ehegatte den anderen - wenn auch nur kurz - überleben, ist dieser in seiner letztwilligen Verfügung frei-.

Düsseldorf, den 28. Juli 2004

Robert Liebling
Elise Liebling (3)


(1) Das Berliner Testament, also gegenseitige Erbeinsetzung, bevorzugen viele Ehepaare von alters her. Nachteile hat es für Nacherben, die zunächst nicht zum Zug kommen. Steuerlich ist es wegen zwei Erbgängen bei hohen Vermögen schlecht.

(2) Der überlebende Ehegatte sollte frei verfügen. Oft zeigte sich, dass sich nach dem Tod eines Partners die Verhältnisse ändern. Experten raten daher kinderlosen Paaren davon ab, schon im gemeinsamen Willen endgültige Erben zu bestimmen.

(3) Handschriftliche Testamente haben besondere Regeln, damit sie gelten. Man muss sie Wort für Wort persönlich schreiben, mit Vor- und Zunamen unterschreiben, und darf Ort und Datum nicht vergessen. Notfalls auf einer Urlaubskarte.


Familientestament

!!!Handschriftlich!!!

Falls wir sterben

Testament der Eheleute Fritz und Eva Mutig

Wir heben alle bisherigen letztwilligen Verfügungen (1) hiermit auf. Für uns beide gilt die gesetzliche Erbfolge, Der Erstversterbende räumt dem Überlebenden den unentgeltlichen Nießbrauch (2) an seinem gesamten Nachlass ein, und zwar bis zu seinem Tode oder seiner Wiederheirat. Sollte eines unserer Kinder den Pflichtteil (3) fordern, soll es auch nach dem Zweitversterbenden nur den Pflichtteil erhalten.

Düsseldorf, den 28. Juli 2004

Fritz Mutig
Eva Mutig


(1)Alte Testamente aufheben: Damit im Zweifel kein Streit aufkommt, was gilt. Beim Schreiben ist die Rei-henfolge wichtig: zunächst Erben bestimmen, dann Erbteile festlegen und zuletzt im Vermächtnis bestimmte Dinge wie Aufo oder Yacht zuteilen.

(2)Nießbrauch, also die Nutzung bestimmter Vermögensteile vermeidet die steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments. Die Kinder erhalten ihren Erbteil sofort und sichern so etwa im Grundbuch ihre Position, der Ehegatte darf das Vermögen weiter nutzen.

(3)Pflichterben erben keine Vermögensteile, sondern erhalten nur einen finanziellen Aus-gleich. Dies kann den eigentlichen Erben in Not bringen. Dagegen helfen eventuell Klauseln (wie hier) oder ein Verzicht in einem gemeinsamen Erbvertrag vor einem Notar.


Personalstammdaten

Für die Gehaltsabrechnung benötigen wir verschiedene Angaben der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers, angefangen vom Geburtsdatum bis hin zur Krankenkasse und der Steuernummer. Bitte füllen Sie das hier bereitliegende Formular vollständig aus und lassen es uns zukommen.

Personalstammdaten

Personalstammdaten geringfügig

Auch für Mitarbeiter/-innen in Minijobs benötigen wir diverse Daten.

Personalstammdaten Minijob

Rentenversicherung Minijob

Antrag RV-Befreiung Minijob

Bestätigung Entfernung Wo-AS

Wenn der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter eine Fahrgelderstattung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bezahlt werden soll, brauchen wir eine Bestätigung über die Entfernungskilometer.

Bestätigung der km

Bestätigung Erholungsbeihilfe

Erholungsbeihilfe

Stundenzettel

Der Stundenzettel dient der Erfassung der von geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten oder von Studenten/Studentinnen geleisteten Arbeitszeit.

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