Was macht ein Steuerberater? Genau! Das gleiche machen wir auch. Deshalb müssen wir eigentlich nicht erwähnen, dass wir Steuererklärungen und ähnliches fertigen. Wir können hier derzeit nur katalogartig unsere Tätigkeitsbereiche aufzählen. Wir zeigen Ihnen aber gerne anhand von Auswertungsbeispielen, dass wir auf individuelle Wünsche und Notwendigkeiten eingehen. Deshalb: Testen Sie uns!

Ganz wichtig ist uns folgender Hinweis:

Die Steuerberater beschäftigen sich die meiste Zeit mit der "Vergangenheitsbewältigung". Der Jahresabschluss wird vom vergangenen oder sogar vom vorvergangenen Jahre gemacht. Die Steuererklärung ebenfalls. Im jährlichen Bilanzgespräch wird über diese "alten Geschichten" gesprochen. Interessiert Sie das wirklich? Oder sind Sie vielleicht mehr daran interessiert, wie sich die Situation Ihres Unternehmens, Ihrer Praxis und Ihre private wirtschaftliche Situation zukünftig entwickeln wird? Wir könnten uns dies vorstellen. Außer dem Finanzamt ist eigentlich keinem an der Analyse der Vergangenheit gelegen, sondern an der Planung der Zukunft. Sprechen Sie uns an!


Finanzbuchhaltung

Anhand der von Ihnen monatlich eingereichten Buchführungsunterlagen erstellen wir monatlich ein für Sie individuell zusammengestelltes Info-Paket-FIBU.

Dazu gehören u.a.:

  • Ertragsrechnungen
  • Liquiditätsrechnungen
  • Vergleichsrechnungen mit Ihren Zahlen der Vorjahre
  • Vergleichsrechnungen der Branche
  • und die steuerlich geforderten Unterlagen wie Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Meldung im Rahmen des europäischen Waren- und Dienstleistungsverkehrs

Sofern Beziehungen zu einem umfangreichen Kunden- und Lieferantenstamm bestehen, empfiehlt sich möglicherweise die Führung eines Offene-Posten-Programms mit der Möglichkeit der Einbindung eines Zahlungsverkehrprogramms.

Die Alternative zur Finanzbuchführung in unserer Kanzlei ist die Einrichtung eines Finanzbuchführungssystems in Ihrem Unternehmen.


Personalwirtschaft

Wir erstellen für Sie die monatlichen Gehaltsabrechnungen und erstellen in diesem Zusammenhang die notwendigen Überweisungsträger, Schecks oder die Unterlagen für den beleglosen Datenträgeraustausch.

Zu unserer Dienstleistung gehört die Erstellung der von den Finanzämtern und den Sozialversicherungsträgern geforderten Unterlagen.

Die regelmäßigen Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger begleiten wir für Sie.


Jahresabschluss und Steuererklärung

In Abstimmung mit Ihnen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben planen wir die Erstellung des Jahresabschlusses mit den Steuererklärungen.

Nach der Erstellung der vorläufigen Unterlagen erläutern wir Ihnen diese und besprechen eventuelle Änderungen.

Die eingehenden Steuerbescheide überprüfen; eventuell führen wir für Sie die notwendigen Rechtsbehelfsverfahren.


Steuerplanung

Wir geben Ihnen Informationen über die in den nächsten Jahren zu erwartenden Steuerzahlungen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und rechtzeitig Rücklagen bilden können.

Bei Notwendigkeit stellen wir Stundungsanträge.

Wir überlassen Ihnen in regelmäßigen Abständen Mandantenrundschreiben, um damit Überlegungen und Diskussionen anzuregen.


Steuerstreit

Wir sind für Sie da und vertreten Sie, wenn die Finanzverwaltung in Person der Steuerfahndung oder der Straf- und Bußgeldstelle erscheint.


Steuerliche Betriebsprüfung

Nach der Anordnung einer steuerlichen Betriebsprüfung stimmen wir mit Ihnen ab, ob die Prüfung in unserem Haus, in Ihrem Unternehmen oder im Finanzamt selbst durchgeführt werden soll.

Wir bereiten die Prüfung vor und besprechen mit Ihnen im Vorfeld nochmals die "Problembereiche". Wir wickeln die Prüfung für Sie ab, damit Sie nach Möglichkeit wenig davon merken.


Verschenken, Vererben und Testament

Wir beraten bei der Frage nach Verschenken oder Vererben von Unternehmen oder von Privatvermögen.

Weniger als ein Drittel der Deutschen hat nach Umfragen den Nachlass geregelt, verfügt also über ein Testament.

Wem egal ist, was nach seinem Tod passiert, der braucht natürlich kein Testament. Aber bei näherem Nachdenken ist das kaum jemandem egal.

Eine kürzlich im Alter von 37 Jahren verstorbene Schauspielerin hinterließ ein Millionenvermögen, aber keine Kinder und auch kein Testament.

Daher erben nun ihre Eltern zu gleichen Teilen alles, was sie hatte. Darunter auch ein Haus, welches der Vater erst kürzlich ihr und ihrem Bruder vermacht hatte. Die Hälfte des Hauses gehört nun wieder der Mutter und dem Vater der Verstorbenen. Macht das Sinn?

Eine andere Dame (Rentnerin) verstarb im Alter von 77 Jahren. Sie hinterließ ein Sparbuch mit 20.000 EUR und hat seit vielen Jahren erzählt, dass der nicht mit ihr verwandte Patensohn dieses Geld erhalten sollte. Sie hatte dies aber nicht in einem Testament niedergeschrieben. Es waren auch keine Verwandten mehr da. Nun gehört das Sparbuch dem Staat. Der Sinn?

„Ich bin zu jung für ein Testament!"

Dieser Spruch begleitet einen durch das ganze Leben, denn „Testament“ hat etwas mit Tod zu tun und - ehrlich -: für den Tod ist man eigentlich immer zu jung.

Jeder, der nur ein bisschen was hat, und sei es eine Briefmarkensammlung oder einige Meißener Porzellanstücke sollte ein Testament machen, damit später kein Streit aufkommt.

Hat man ein Testament angefertigt, sollte es sicher verwahrt werden, entweder zu Hause oder gegen eine Gebühr beim Amtsgericht.

Sie finden anliegend drei Testamentsentwürfe, die so natürlich nicht übernommen werden können. Die Entwürfe sollen nur eine Anregung für das Schreiben eines eigenen Testaments sein, welches man anschließend von einem Experten überprüfen lassen sollte.


Finanzierung/Investitionsplanung

Wir beraten Sie bei der Entscheidung über Finanzierungs- oder Leasingalternativen.

Wir bereiten Unterlagen für finanzierende Banken vor, bereiten Gesprächstermine bei Banken vor und begleiten Sie bei Bedarf zu Gesprächen mit den Instituten.

Bei geplanten Investitionen im betrieblichen oder privaten Bereich unterstützen wir Sie mit Planungsrechnungen.


Existenzgründung, Umwandlung, Aufgabe

Im Bereich der Unternehmensgründung begleiten wir mit Investitions- und Planungsrechnungen, Finanzierungsmodellen.

Wir beraten Sie bei der Aufnahme von Partnern in Ihr Unternehmen oder bei dem Ausstieg aus einem Unternehmen sowie bei der Unternehmensumwandlung.

Wir sind für Sie da, wenn Ihr Unternehmen verkauft oder aufgelöst werden soll.


Umwandlung/Aufgabe/Verkauf

+++ Bitte Text liefern +++

myartside footer dark